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   VG Minden, 19.10.2011 - 2 K 762/10   

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VG Minden, 19.10.2011 - 2 K 762/10 (https://dejure.org/2011,3497)
VG Minden, Entscheidung vom 19.10.2011 - 2 K 762/10 (https://dejure.org/2011,3497)
VG Minden, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 2 K 762/10 (https://dejure.org/2011,3497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erweiterung des Tagesordnungspunktes bei Abstimmung des Rates über die Wahl von zwei stellvertretenden Bürgermeistern; Festlegung und Wahl von zwei stellvertretenden Bürgermeistern als keinen Aufschub duldende Angelegenheit oder Angelegenheit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Minden, 19.10.2011 - 2 K 110/10

    Mindestzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters in NRW

    Auszug aus VG Minden, 19.10.2011 - 2 K 762/10
    Die Klage ging beim Verwaltungsgericht Minden am 15. Januar 2010 ein (2 K 110/10).

    Die materielle Frage, ob zwei stellvertretende Bürgermeister zu wählen seien, sei Gegenstand des Verfahrens 2 K 110/10.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens 2 K 110/10 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (2 Hefter) Bezug genommen.

    Wäre es zur Wahl am 17. Dezember 2009 nicht gekommen, so hätte spätestens mit der Klageerhebung am 15. Januar 2010 im Verfahren 2 K 110/10 zumindest ein stellvertretender Bürgermeister zur Verfügung gestanden.

    Mit Erhebung der Anfechtungsklage 2 K 110/10 gegen die Aufhebungsverfügung des Landrates des Kreises M. vom 9. Dezember 2009 trat demnach bereits am 15. Januar 2010 die aufschiebende Wirkung ein, so dass die Wirksamkeit der Aufhebung der Wahl vom 5. November 2009 und vom 26. November 2009 zunächst gehemmt war.

    Der beklagte Rat hatte gegen die kommunalaufsichtliche Aufhebung der Beschlüsse, (nur) einen stellvertretenden Bürgermeister zu wählen, am 15. Januar 2010 Anfechtungsklage (2 K 110/10) erhoben, die aufschiebende Wirkung entfaltete.

    Für den Eintritt der aufschiebenden Wirkung bedarf es dabei keiner Entscheidung, ob die Anfechtungsklage im Verfahren 2 K 110/10 zulässig oder unzulässig gewesen ist.

    Durch die Einlegung der Anfechtungsklage 2 K 110/10 war die Wirksamkeit der kommunalaufsichtlichen Aufhebung der Wahlbeschlüsse vom 5. November 2009 und vom 26. November 2009 von Anfang an gehemmt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1973 - III A 253/72
    Auszug aus VG Minden, 19.10.2011 - 2 K 762/10
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28.02.1973 - III A 253/73 -, OVGE 28, 235; Bay VGH, Beschluss vom 06.10.1987 - Nr. 4 CE 87.02294 -, BayVBl. 1988, 83; VG Osnabrück, Urteil vom 28.10.2008 - 1 A 148/08 -, juris: Kleerbaum/Palmen, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 1. Auflage 2008, Erl.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28.02.1973 - III A 253/72 -, OVGE 28, 235 m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28.02.1973 - III A 253/72 -, OVGE 28, 235, 242 m.w.N.; Held/Becker/Decker/Kirchhof/Krämer/Wansleben/Winkel, a.a.O., § 48, Anm. 4.2, S. 8.

  • VGH Bayern, 06.10.1987 - 4 CE 87.02294
    Auszug aus VG Minden, 19.10.2011 - 2 K 762/10
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28.02.1973 - III A 253/73 -, OVGE 28, 235; Bay VGH, Beschluss vom 06.10.1987 - Nr. 4 CE 87.02294 -, BayVBl. 1988, 83; VG Osnabrück, Urteil vom 28.10.2008 - 1 A 148/08 -, juris: Kleerbaum/Palmen, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 1. Auflage 2008, Erl.

    vgl. Bay VGH, Urteil vom 06.10.1987 - Nr. 4 CE 87.02294 -, BayVBl. 1988, 83, 83; VG Ansbach, Urteil vom 14.12.2005 - AN 4 K 05.02477 -, juris; Held/Becker/Decker/Kirchhof/Krämer/Wansleben/Winkel, a.a.O., § 48, Anm. 4.2, S. 9.

  • VG Minden, 19.10.2011 - 2 K 110/10

    Mindestzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters in NRW

    Diese Wahlbeschlüsse sind Gegenstand der Klage vom 26.03.2010 (2 K 762/10).

    Einen dort geschlossenen gemeinsamen Vergleich hat die Klägerin im Verfahren 2 K 762/10 am 20.09.2011 widerrufen.

    Die vorliegende Anfechtungsklage der Klägerin hat sich hierdurch nicht erledigt, weil diese Wahlbeschlüsse - wie die Kammer mit Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 2 K 762/10 entschieden hat - unwirksam sind.

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